Rechtsgebiete
Urheberrecht
Schutz von Texten, Bildern, Fotos
Unternehmen und deren Mitarbeiter sind täglich auf verschiedenste Weisen kreativ und innovativ. Wenngleich das Leitbild des Urheberrechts vordergründig der Künstler ist, der in erster Linie um seiner künstlerischen oder wissenschaftlichen Selbstverwirklichung willen tätig wird, darf die Bedeutung für Unternehmen keinesfalls unterschätzt werden.
So sollte das Urheberrecht schon bei Abschluss eines jeden Mitarbeitervertrags bedacht werden und vor allem klare Regelungen hinsichtlich der geschaffenen Werke während und nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis getroffen werden.
Aber auch im alltäglichen Geschäftsleben ist das Urheberrecht in vielfältiger Weise zu beachten. Dies gilt sowohl bei der Erstellung von Texten, graphischen Zeichnungen als auch bei Tabellen und sogar Skizzen.
Schwerpunkte im Urheberrecht sind:
• | Bildrechte |
• | Filesharing |
• | Klärung der Urheberschaft |
• | Urheberrechtsschutzfähigkeit |
• | Schutzumfang |
• | Berechtigung zur Nutzung als Urheber oder sonstiger Nutzungsberechtigter |
• | Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Urheberrechte gegenüber Dritten durch außergerichtliche Geltendmachung sowie in Verfahren vor Gerichten (insbesondere mittels Abmahnung, Unterlassungserklärung, Verletzungsverfahren, einstweiliger Verfügung und Klage) |
• | Vermeidung der Verletzung von Urheberrechten Dritter |
• | Entwerfen, Prüfen und Verhandeln von Verträgen, insbesondere Nutzungsrechteeinräumungsverträge und Verträge zur Übertragung von Nutzungsrechten. |
Nähere Informationen und Tipps zum Urheberrecht finden Sie unter der Rubrik WISSENSWERTES.