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KANZLEI DR. ANKE REICH

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation | Lehrbeauftragte an der
Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

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So vielfältig wie die Farben der Natur sind ihre Möglich-
keiten beim Schutz ihrer immateriellen Rechte.

So vielfältig wie die Farben der Natur sind ihre Möglichkeiten
beim Schutz ihrer immateriellen Rechte.

So vielfältig wie die Farben der Natur, so vielfältig sind ihre Möglichkeiten beim Schutz ihrer immateriellen Rechte, beim Datenschutz und der Internetgestaltung.

Urheberrecht

Schutz von Texten, Bildern, Fotos

Unternehmen und deren Mitarbeiter sind täglich auf verschiedenste Weisen kreativ und innovativ. Wenngleich das Leitbild des Urheberrechts vordergründig der Künstler ist, der in erster Linie um seiner künstlerischen oder wissenschaftlichen Selbstverwirklichung willen tätig wird, darf die Bedeutung für Unternehmen keinesfalls unterschätzt werden.

So sollte das Urheberrecht schon bei Abschluss eines jeden Mitarbeitervertrags bedacht werden und vor allem klare Regelungen hinsichtlich der geschaffenen Werke während und nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis getroffen werden.

Aber auch im alltäglichen Geschäftsleben ist das Urheberrecht in vielfältiger Weise zu beachten. Dies gilt sowohl bei der Erstellung von Texten, graphischen Zeichnungen als auch bei Tabellen und sogar Skizzen.

Schwerpunkte im Urheberrecht sind:

Bildrechte
Filesharing
Klärung der Urheberschaft
Urheberrechtsschutzfähigkeit
Schutzumfang
Berechtigung zur Nutzung als Urheber oder sonstiger Nutzungsberechtigter
Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Urheberrechte gegenüber Dritten durch außergerichtliche Geltendmachung sowie in Verfahren vor Gerichten (insbesondere mittels Abmahnung, Unterlassungserklärung, Verletzungsverfahren, einstweiliger Verfügung und Klage)
Vermeidung der Verletzung von Urheberrechten Dritter
Entwerfen, Prüfen und Verhandeln von Verträgen, insbesondere Nutzungsrechteeinräumungsverträge und Verträge zur Übertragung von Nutzungsrechten.

Nähere Informationen und Tipps zum Urheberrecht finden Sie unter der Rubrik WISSENSWERTES.