Wissenswertes
Worin bestehen die Vorteile einer eingetragenen Marke gegenüber einer Benutzungsmarke?
Eine eingetragene Marke weist gegenüber einer Benutzungsmarke insbesondere folgende Vorteile auf
• | Benutzungsschonfrist, d.h. der Markenanmelder bzw. Inhaber einer eingetragenen Marke muss das Zeichen nicht sofort für alle Waren und Dienstleistungen seines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses benutzen. Er kann sich mit einer ernsthaften Benutzung vielmehr bis zu 5 Jahre nach Eintragung ins Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt bzw. nach Abschluss eines ggf. durchgeführten Widerspruchsverfahrens Zeit lassen |
• | Anbringung des „R“ im Kreis an die Marke möglich. Dies hat oft schon abschreckende Wirkung gegenüber potentiellen Markenverletzern |
• | bessere Darlegungs- und Beweislage bei Rechtsstreitigkeiten, da mit der Eintragung ins Markenregister dokumentiert ist, welches Zeichen für welche Waren und Dienstleistungen ab welchem Anmeldetag Schutz in welchem Staat erlangt hat |
• | mehr Klarheit und bessere Bewertung der Marke möglich |
• | bei Lizenzierung und Übertragung einer Marke und |
• | bei Unternehmenszusammenschluss und –übernahme oder der Unternehmensbewertung allgemein |
• | Erstreckung des Markenschutzes auf andere Staaten möglich, ggf. sogar mit der älteren Priorität der zuvor erfolgten Anmeldung. |