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KANZLEI DR. ANKE REICH

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation | Lehrbeauftragte an der
Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist und Staatsmann)

Was ist eine einstweilige Verfügung?

Die einstweilige Verfügung ist eine Möglichkeit, bei Dringlichkeit der Sachentscheidung vorläufigen und schnellen gerichtlichen Schutz zu erreichen. Dies ist der Fall, wenn ohne die sofortige Befriedigung der Anspruch vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Vorläufig heißt, dass die gerichtliche Entscheidung bis zu einer Klärung im Hauptsacheverfahren gilt. Schneller Rechtsschutz kann eine Entscheidung innerhalb von Stunden oder wenigen Tagen bedeuten. So ist insbesondere bei Messen oft extrem schnelles Handeln geboten. Auf diese Weise kann wirksam gegen Zuwiderhandlungen gegen deutsches Recht (vor allem Markenverletzungen bei Produktpiraterie) ausländischer Aussteller, in deren Heimatstaaten sich Vollstreckungen deutscher Gerichtsentscheidungen schwierig gestalten, vorgegangen werden.

In der Praxis kommt der einstweiligen Verfügung trotz ihres nur vorläufigen Charakters  eine große Bedeutung zu. Dies gilt vor allem im Bereich von gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten sowie datenschutzrechtlichen und internetrechtlichen Fragestellungen, bei denen das Abwenden von Rechts- und Gesetzesverletzungen oftmals zur Vermeidung schwerwiegender Nachteile erforderlich ist. Nach einem zügigen Verfahren bewirkt eine einstweilige Verfügung jedenfalls eine vorläufige Befriedigung des Gläubigers und führt häufig sogar zur endgültigen Bereinigung der Streitigkeit. Zusätzlich zu dem einstweiligen Rechtsschutz kann mittels eines (Hauptsache-)Klageverfahrens eine Klärung des Rechtsstreits herbeigeführt werden.