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KANZLEI DR. ANKE REICH

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation | Lehrbeauftragte an der
Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist und Staatsmann)

Was ist unter einer Geheimhaltungsvereinbarung zu verstehen?

In einer Geheimhaltungsvereinbarung (oft auch Vertraulichkeitsvereinbarung genannt) wird geregelt, welche Informationen zwischen den Parteien als vertraulich angesehen werden und wie der Austausch dieser vertraulichen Informationen zwischen den Vertragsparteien sowie ggf. einem von diesen bestimmten Kreis Dritter (z.B. Konzernunternehmen oder/und Tochterunternehmen) erfolgen soll. Die vertraglichen Regelungen können „lediglich“ die Zeit der Vertragsdauer, aber auch einen bestimmten Zeitraum nach dem Vertragsende betreffen.

Geheimhaltungsvereinbarungen sind ein ganz entscheidender Baustein eines effizienten Geheimnisschutzes. Um den darin getroffenen Geheimhaltungsregeln den gebotenen Nachdruck zu verleihen, wird oftmals eine Vertragsstrafe für den Fall eines Vertragsverstoßes vorgesehen, d.h. für den Fall, dass Informationen durch die Nichteinhaltung der vertraglichen Absprachen nicht mehr geheim bleiben.

Geheimhaltungsvereinbarungen haben eine große Bedeutung vor allem im Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht, da hier mit der Offenlegung bestimmter Tatsachen Rechtsnachteile für die Rechteerlangung drohen.