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KANZLEI DR. ANKE REICH

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation | Lehrbeauftragte an der
Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist und Staatsmann)

Welchen Stellenwert nimmt das Datenschutzrecht in Unternehmen ein?

Datenschutz kommt im unternehmerischen Alltag eine große Bedeutung zu. Hauptgründe dafür sind:

1. Durch die oftmals computerunterstützte, vernetzte und internetbasierte Arbeitsweise im heutigen Unternehmensalltag wird eine Menge von personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert und für verschiedenste Zwecke verarbeitet, wie sie noch vor Jahren nicht vorstellbar war. Dadurch haben sich in vielen Unternehmen schon in den letzten Jahren große Datenbestände, insbesondere Kontaktdaten von Kunden, Lieferanten/Geschäftspartnern und Mitarbeitern sowie ggf. auch Vermerke zu deren Vorlieben oder Verhaltensmustern, angesammelt. Und täglich werden es mehr.

2. Das Bewusstsein für den Datenschutz ist in der gesamten Öffentlichkeit stark angestiegen. Dies hat dazu geführt, dass sich viele erstmalig und teils tiefgründig mit der Frage befassen, was mit ihren persönlichen Daten passiert, die sie beispielsweise als Kunde bei Kontaktformularen oder Newsletterbestellungen angegeben haben oder die durch die Nutzung von Unternehmensseiten über sie gespeichert werden.

3. Die seit dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat im Vergleich zur vorherigen Rechtslage wesentliche Änderungen mit sich gebracht, insbesondere

stärkere Eigenverantwortung des Verantwortlichen
umfassendere Dokumentations- und Nachweispflichten
Meldepflicht bei Datenschutzpannen innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde und ggf. auch den Betroffenen
Ausweitung der Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht (insbesondere verschärfte Sanktionsmöglichkeiten (Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro) sowie Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens).

Im ganz eigenen Interesse sollte deshalb jedem Unternehmen daran gelegen sein, seine Unternehmenstätigkeit datenschutzkonform auszugestalten. Dadurch  erfüllt es einerseits seine gesetzliche Verpflichtung und kann die Folgen von Datenschutzverstößen vermeiden. Es hat aber andererseits auch die Chance, sich durch einen transparenten und offenen Umgang mit personenbezogenen Daten positiv von der Konkurrenz abzuheben.

Lesen sie gerne weiter zu folgenden Themen: