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KANZLEI DR. ANKE REICH

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation | Lehrbeauftragte an der
Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

Tel.: +49 201 2060 1986
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Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist und Staatsmann)

Was ist unter Geheimnisschutz zu verstehen?

Geheimnisschutz ist kein feststehender und in einer bestimmten Weise allgemein definierter Begriff. Nach den praktischen Bedürfnissen sind darunter sämtliche Maßnahmen zu verstehen, die dazu dienen, vertrauliche Informationen wie Forschungsergebnisse, Analysedaten, persönliche Daten von Mitarbeitern sowie sonstige Betriebsinterna vor der Kenntnisnahme von Außenstehenden zu schützen. Dies erfordert nicht nur technische, sondern gerade auch rechtliche Schritte.

In rechtlicher Hinsicht ist insbesondere daran zu denken, dass bestimmte Geheimhaltungsregelungen getroffen werden. Dies gilt für einen weiten Kreis von Personen und Sachzusammenhängen, beispielsweise bei

der Übermittlung von Informationen in einem Bewerbungsgespräch
dem Zugang für Mitarbeiter zu Betriebsinterna während ihrer Beschäftigungszeit
der Erarbeitung von Forschungsergebnissen oder sonstigen vertraulichen Informationen durch Mitarbeiter – unabhängig davon, ob diese allein oder im Team, ggf. sogar standortübergreifend arbeiten
dem Ausscheiden von Mitarbeitern aus dem Arbeitsverhältnis
Vertragsverhandlungen mit externen Verhandlungsführern oder Vertragsparteien
und
Einschreiten gegen Offenlegung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.

Die Geheimhaltung von Betriebsinterna ist für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens oftmals von ganz entscheidender Bedeutung. Andernfalls droht Unternehmen oft ein ganz immenser Schaden, zumal die Auswirkungen von beispielsweise Abhör- und Ausspähmaßnahmen oft erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt werden. Die Bedeutung von sensiblen Daten und Know-How kann deshalb nicht hoch genug eingeschätzt werden.