Rechtsgebiete
Datenschutzrecht
Schutz von personenbezogenen Daten
Tagtäglich wird eine schier unendliche Fülle von Daten über eine Person und deren Verhalten erhoben, gesammelt und ggf. versucht, diese Daten für die eigenen Belange nutzbar seines Unternehmens nutzbar zu machen. Tatsächlich hat in diesem Bereich in den letzten Jahren und Jahrzehnten eine rasante Entwicklung stattgefunden, deren Ende noch gar nicht absehbar ist. Dem Datenschutz kommt deshalb eine immense Bedeutung zu.
Der Gesetzgeber ist dabei bestrebt, dem Streben von Marktteilnehmern, möglichst viele personenbezogene Daten nutzbar zu machen und diese zum eigenen Vorteil zu nutzen, Grenzen zu setzen. Auch wenn damit für jeden einzelnen Marktteilnehmer ein verbindlicher Rahmen gesetzt wird, der zwingend einzuhalten ist, bietet der Datenschutz für jeden Marktteilnehmer zugleich die Chance, sich durch einen transparenten und offenen Umgang mit personenbezogenen Daten von der Konkurrenz positiv abzuheben. Dies gilt sowohl im Verhältnis zu den Kunden als auch zu den Mitarbeitern.
So dürfte beispielsweise eine übersichtlich und klar verständliche Datenschutzerklärung auf der eigenen Internetpräsenz von vielen Kunden nicht nur als Zeichen und Beleg für den sorgfältigen Umgang mit sensiblen Informationen angesehen werden. Viele Nutzer werden darin auch ein klares Indiz für eine transparente und faire Unternehmenspolitik sehen, bei der gesetzliche Vorgaben respektiert werden. Gerade in Zeiten von gesättigten Märkten auf der einen Seite und Fachkräftekräftemangel auf der anderen Seite kann ein solcher Vorteil gegenüber dem Wettbewerb für ein Unternehmen entscheidend sein.
Zudem ist zu bedenken, dass bei Verstößen teils erhebliche Sanktionen drohen. Insbesondere seit der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung sind auch in Deutschland Bußgelder in bis dahin ungeahntem Ausmaß denkbar. Unternehmen sollten ihren Umgang mit personenbezogenen Daten daher dringend auf die Vereinbarkeit mit den Datenschutzbestimmungen überprüfen bzw. überprüfen lassen und ggf. notwendige Änderungen vornehmen.
Schwerpunkte im Datenschutzrecht sind:
• | Seminare und Schulungen zum Datenschutzrecht, insbesondere zu den Änderungen durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das BDSG (neu) |
• | Unterstützung bei der Erarbeitung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (bisher sog. Verfahrensverzeichnis) |
• | Erstellung bzw. Überprüfung und Anpassung von Datenschutzerklärungen |
• | Rechtmäßige Ausgestaltung von Formularen zum Bestellen von Newslettern, Kontaktformularen |
• | Prüfung der Notwendigkeit von Einwilligungen und ggf. Erstellen der Einwilligungen |
• | Beratung bez. Schutz von und Umgang mit personenbezogenen Daten |
• | Prüfung der Notwendigkeit und ggf. der Einhaltung von Informationspflichten und Betroffenenrechten |
• | Erarbeitung bzw. Überprüfung der Durchführung und Dokumentation der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere Datenerhebung, Datenspeicherung, Datenänderung und Vernichtung |
• | Datenaustausch innerhalb des Unternehmens und mit Dritten |
• | Datenschutz-Folgeabschätzung |
• | Auftragsverarbeitung |
• | Beschäftigtendatenschutz, insbesondere Verpflichtungserklärung von Mitarbeitern zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen |
• | Beratung des Verantwortlichen und Auftragsverarbeiters |
• | Zusammenarbeit mit Landesdatenschutzbeauftragten |
• | Datenschutzmanagement, insbesondere: |
◦ Identifizierung der datenschutzrelevanten Vorgänge ◦ Datenschutzkonformitätsprüfung ◦ Umsetzung von ggf. notwendigen Änderungen bei der Organisation, Steuerung, Dokumentation und Kontrolle von datenschutzrelevanten Vorgängen sowie ggf. Vorschläge zur Optimierung |
Nähere Informationen und Tipps zum Datenschutzrecht finden Sie unter der Rubrik WISSENSWERTES.