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KANZLEI DR. ANKE REICH

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation | Lehrbeauftragte an der
Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist und Staatsmann)

Was sind die Hauptgründe für Rechtsverletzungen und welche Folgen haben Rechtsverletzungen?

Sich rechtskonform zu verhalten, ist manchmal gar nicht einfach: Immer wieder gibt es Gesetzesänderungen oder ändert sich die Rechtsprechungsmeinung – teils auch nach Jahren und unerwartet. Bei der Vielzahl dieser fortwährenden Veränderungen immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, ist deshalb alles andere als selbstverständlich oder leicht. Zudem gibt es eine ganze Reihe von Grenzfällen, in denen fraglich ist, ob eine Verletzung vorliegt. Wenn ein Marktteilnehmer sich dennoch dafür entscheidet, beispielsweise eine Marke anzumelden oder eine bestimmte Werbeanzeige zu schalten,  ist damit die Gefahr einer Rechtsverletzung verbunden.

In welchen Fällen ein Unternehmen dieses Risiko in Kauf nehmen sollte, ist unter wirtschaftlichen und rechtlichen Belangen in jedem Einzelfall gut abzuwägen. Denn für das betroffene Unternehmen ist eine Rechtsverletzung zweifelsohne mit unangenehmen Folgen verbunden. Zwar können sich diese im Einzelnen in überschaubaren Grenzen halten – wenn beispielsweise lediglich eine Marke angegriffen wird. Es kann aber auch eine gesamte Marketingstrategie oder ein gesamtes Geschäftsfeld in Frage gestellt sein.

Wie verbreitet Rechtsverletzungen im Bereich des geistigen Eigentums sind, zeigt die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie 2009 erstellte Studie „Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand“ unter Projektleitung von Prof. Dr. Knut Blind (S. 111). Danach gaben ca. die Hälfte aller befragten Unternehmen an, einmal von einer Markenverletzung betroffen gewesen zu sein.

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