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KANZLEI DR. ANKE REICH

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation | Lehrbeauftragte an der
Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

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So vielfältig wie die Farben der Natur sind ihre Möglich-
keiten beim Schutz ihrer immateriellen Rechte.

So vielfältig wie die Farben der Natur sind ihre Möglichkeiten
beim Schutz ihrer immateriellen Rechte.

So vielfältig wie die Farben der Natur, so vielfältig sind ihre Möglichkeiten beim Schutz ihrer immateriellen Rechte, beim Datenschutz und der Internetgestaltung.

Internetrecht

Zulässigkeit von Impressum, Datenschutzerklärung, Social-Media

Dem Internet kommt im täglichen Geschäftsleben eine immense Bedeutung zu.

So vermittelt der Internetauftritt eines Unternehmens den interessierten Nutzern als moderne „Visitenkarte“ den ersten und oftmals entscheidenden Eindruck vom Unternehmen und den angebotenen Produkten und Dienstleistungen. Er ist damit oft maßgeblich für den wirtschaftlichen Erfolg. Vielfach stehen dabei das Design und die Darstellung des Inhalts im Vordergrund. Den mit einem Internetauftritt verbundenen rechtlichen Fragen wird dagegen häufig nicht die Aufmerksamkeit gewidmet, die geboten ist.

Dies verwundert umso mehr, als Internetseiten weltweit abrufbar sind und damit von einem Milliardenpublikum überprüft werden können. Oft helfen hier bestimmte Suchprogramme, die das Auffinden von eigenen Webseiteninhalten – wie z.B. von Marken und urheberrechtlich geschützten Textpassagen oder Fotos – möglichen. Ist ein (potentieller) Verstoß erst einmal bekannt, kann der jeweilige Rechteinhaber effektiv dagegen vorgehen. Ein rechtmäßiger Internetauftritt sollte demgemäß im ureigensten Interesse eines jeden Webseitenbetreibers sein.

Schwerpunkte im Internetrecht sind:

rechtssichere Gestaltung von Internetseiten, insbesondere:
◦ Richtigkeit und Vollständigkeit des Impressums
Datenschutzerklärung, insbesondere Einwilligungen und Unterrichtungserfordernisse
◦ Kontaktaufnahme, insbesondere Kontaktformulare
◦ Verwendung von Cookies
◦ Einbindung von Social Media-Plugins, insbesondere Xing, Facebook, Google+, Twitter
◦ Nutzung von Analyseprogrammen, beispielsweise Google Analytics, Etracker oder PIWIK
◦ Verwendung von Keywords
◦ Schaffung verschiedener Zugangsbereiche, z.B. öffentliche Internetseiten und Internbereich
Teilnahme an Social Media
Adword-Werbung
E-Mail-Signatur
Zulässigkeit des Setzens von Links
Linkhaftung
Einbindung von Inhalten Dritter
Haftung für Inhalte von Internetseiten

Nähere Informationen und Tipps zum Internetrecht finden Sie unter der Rubrik WISSENSWERTES.