Rechtsgebiete
Internetrecht
Zulässigkeit von Impressum, Datenschutzerklärung, Social-Media
Dem Internet kommt im täglichen Geschäftsleben eine immense Bedeutung zu.
So vermittelt der Internetauftritt eines Unternehmens den interessierten Nutzern als moderne „Visitenkarte“ den ersten und oftmals entscheidenden Eindruck vom Unternehmen und den angebotenen Produkten und Dienstleistungen. Er ist damit oft maßgeblich für den wirtschaftlichen Erfolg. Vielfach stehen dabei das Design und die Darstellung des Inhalts im Vordergrund. Den mit einem Internetauftritt verbundenen rechtlichen Fragen wird dagegen häufig nicht die Aufmerksamkeit gewidmet, die geboten ist.
Dies verwundert umso mehr, als Internetseiten weltweit abrufbar sind und damit von einem Milliardenpublikum überprüft werden können. Oft helfen hier bestimmte Suchprogramme, die das Auffinden von eigenen Webseiteninhalten – wie z.B. von Marken und urheberrechtlich geschützten Textpassagen oder Fotos – möglichen. Ist ein (potentieller) Verstoß erst einmal bekannt, kann der jeweilige Rechteinhaber effektiv dagegen vorgehen. Ein rechtmäßiger Internetauftritt sollte demgemäß im ureigensten Interesse eines jeden Webseitenbetreibers sein.
Schwerpunkte im Internetrecht sind:
• | rechtssichere Gestaltung von Internetseiten, insbesondere: |
◦ Richtigkeit und Vollständigkeit des Impressums ◦ Datenschutzerklärung, insbesondere Einwilligungen und Unterrichtungserfordernisse ◦ Kontaktaufnahme, insbesondere Kontaktformulare ◦ Verwendung von Cookies ◦ Einbindung von Social Media-Plugins, insbesondere Xing, Facebook, Google+, Twitter ◦ Nutzung von Analyseprogrammen, beispielsweise Google Analytics, Etracker oder PIWIK ◦ Verwendung von Keywords ◦ Schaffung verschiedener Zugangsbereiche, z.B. öffentliche Internetseiten und Internbereich | |
• | Teilnahme an Social Media |
• | Adword-Werbung |
• | E-Mail-Signatur |
• | Zulässigkeit des Setzens von Links |
• | Linkhaftung |
• | Einbindung von Inhalten Dritter |
• | Haftung für Inhalte von Internetseiten |
Nähere Informationen und Tipps zum Internetrecht finden Sie unter der Rubrik WISSENSWERTES.