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KANZLEI DR. ANKE REICH

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation | Lehrbeauftragte an der
Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist und Staatsmann)

Was ist eine Rechtsverletzung und welche Folgen kann sie haben?

Eine Rechtsverletzung ist gegeben, wenn in ein bestehendes Recht eines Dritten oder eine von Gesetzes wegen gewährte Rechtsposition eingegriffen wird.

Beispiele:

Eine Rechtsverletzung ist insbesondere gegeben, wenn jemand ein Zeichen als Logo oder als Name seines Unternehmens benutzt, bei dem die Gefahr besteht, dass es mit einer eingetragenen Marke oder der Benutzungsmarke eines Dritten verwechselt wird. Maßgeblich für die Beurteilung einer solchen Verwechslungsgefahr sind drei Faktoren: Kennzeichnungskraft, Zeichenähnlichkeit und Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit bzw. Branchenähnlichkeit. Diese stehen in Wechselwirkung zueinander, d.h. das „Weniger“ bei einem Merkmal kann durch ein „Mehr“ bei einem anderen Merkmal ausgeglichen werden. Das vollständige Fehlen eines Merkmals kann jedoch nicht durch die anderen beiden kompensiert werden.
Eine Rechtsverletzung liegt auch vor, wenn jemand eine graphische Zeichnung ohne die Zustimmung des Urhebers auf einem Flyer oder seiner Internetseite abbildet. Denn hierdurch wird das Urheberrecht des Zeichners verletzt.
Des Weiteren wird insbesondere das Recht verletzt, wenn jemand ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung des Empfängers eine E-Mail mit z.B. Informationen über seine Produkte versendet. Eine solche E-Mail-Werbung ist unlauter und unzulässig.

Rechtsverletzungen können insbesondere zu Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen oder/und Schadensersatzansprüchen nach der sog. dreifachen Schadensberechnung (konkret entstandener Schaden, Lizenzanalogie oder Verletzergewinn) führen. Von besonderem Interesse für den Verletzten ist sehr oft die schnellstmögliche Beendigung der Rechtsverletzung, z.B. das Aufhören der Benutzung eines bestimmten Zeichens. Zur Durchsetzung dieses Begehrens kann der Rechteinhaber oder ein zur Geltendmachung der Verletzung Berechtigter den Verletzer kostenpflichtig abmahnen oder bei Dringlichkeit eine einstweilige Verfügung beantragen oder auch Klage erheben.