Wissenswertes
Was ist ein Impressum?
In einem Impressum werden üblicherweise die Angaben zusammengefasst, die jeder Webseitenbetreiber angeben muss (sog. Pflichtangaben).
Der Zweck eines Impressums besteht darin, das Minus des Internets gegenüber dem direkten Kontakt von Angesicht zu Angesicht auszugleichen. Denn während man beim unmittelbaren Gespräch einen persönlichen Eindruck von seinem Gegenüber gewinnen und Vertrauen oder Sympathie aufbauen kann, fehlt dies im Internet. Um dennoch sicherzustellen, dass auch bei geschäftlichen Kontakten im Internet jeder weiß, mit wem er es zu tun hat, hat der Gesetzgeber bestimmte Pflichtangaben festgeschrieben. Durch die damit erreichte Transparenz wird sowohl die Verantwortlichkeit der Inhalte als auch der Verbraucherschutz und der Schutz der Wettbewerber gewährleistet.
Welche Pflichtangaben ein Webseitenbetreiber anzugeben hat, bestimmt sich nach dessen konkreten Verhältnissen. So sind beispielsweise bei einem nicht ins Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmer weniger Angaben erforderlich als bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG), die zwingend in das Handelsregister einzutragen ist. In letzterem Fall ist zusätzlich zu den anderen Pflichtangaben das Registergericht und die Registernummer anzugeben.