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KANZLEI DR. ANKE REICH

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation | Lehrbeauftragte an der
Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist und Staatsmann)

Was ist unter einer Markenüberwachung zu verstehen?

Durch eine Markenüberwachung werden die nach der Anmeldung einer Marke erfolgenden Markenanmeldungen dahingehend beobachtet, ob ein neu angemeldetes Zeichen mit der bestehenden Marke identisch oder zu dieser ähnlich ist. Dies ist der Fall, wenn eine Verwechslungsgefahr zwischen der eingetragenen Marke und der Markenanmeldung besteht.

Wenn die Markenüberwachung einen „Treffer“ ergibt, gilt es in jedem Fall zu entscheiden, ob und in welcher Weise ein rechtliches Handeln gegen die neue Markenanmeldung geboten ist. So kann sich das Aussprechen einer Abmahnung, das Einlegen eines Widerspruchs gegen die jüngere Anmeldung oder der Abschluss einer Vorrechts- oder Abgrenzungsvereinbarung anbieten.