Wissenswertes
Haftet derjenige, der einen Link auf eine bestimmte fremde Internetseite setzt, für deren Inhalt?
Auf einer ganzen Reihe von Internetseiten findet man einen Haftungsausschluss, in der Weise, dass der Linksetzende erklärt, für die Inhalte auf den verlinkten Seiten nicht haften zu wollen. Ob dies bewusst oder aus Üblichkeit erfolgt, ist nicht ersichtlich. Unter rechtlichen Gesichtspunkten begegnen einem solchen „globalen“ Haftungsausschluss jedoch Bedenken. Denn damit ein Linksetzender tatsächlich nicht haftet, müssen immer die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Demnach haftet ein Linksetzender lediglich dann nicht, wenn er beim Setzen und beim Beibehalten des Links die verlinkte Seite auf rechtswidrige Inhalte überprüft.
Jedem Webseitenbetreiber ist deshalb anzuraten, die verlinkte Seite nicht nur beim Setzen des Links, sondern auch von Zeit zu Zeit auf die Rechtmäßigkeit des Inhalts zu überprüfen. Hinweisen von Dritten auf einen rechtswidrigen Inhalt ist umgehend nachzugehen.