Rechtsgebiete
Werberecht
Zulässigkeit von Werbeanzeigen, Gewinnspielen, Flyern, Rabattaktionen, Messeauftritten
Werbung ist nahezu allgegenwärtig. Auch wenn bei den Kunden oft eine gewisse Sättigung festzustellen ist, sind Marketingmaßnahmen für viele Unternehmen wie auch Freiberufler eine sehr gute Möglichkeit, um das Unternehmen, den Unternehmer bzw. Freiberufler und die angebotenen Produkte am Markt vorzustellen und bestmöglich von der Konkurrenz abzugrenzen.
Von dieser Chance wollen nicht nur große, weltweit tätige Unternehmen profitieren, sondern gerade auch kleine und mittelständige Unternehmen, Freiberufler, Verbände und Vereinigungen sowie Startups. Hierfür stehen schier unbegrenzte Varianten und Möglichkeiten zur Verfügung. Doch welche Werbemaßnahmen sind ohne Einschränkung zulässig, welche nur unter bestimmten Voraussetzungen?
Schwerpunkte im Werberecht sind:
• | Begleitung und Unterstützung bei der Erarbeitung und Umsetzung von Marketingmaßnahmen (z.B. für die Markteinführung eines Produkts oder einen Messeauftritt) |
• | Beratung hinsichtlich Werbe-, Vertriebs- und Marketingstrategien |
• | Prüfung und rechtssichere Gestaltung von Werbeaktionen, insbesondere: |
◦ Werbemaßnahmen zur Kontaktaufnahme, z.B. Telefonwerbung, Telefaxwerbung, Versenden von Werbe-E-Mails ◦ Verkaufsförderung ◦ Gewinnspiele und Preisausschreiben ◦ Flyerwerbung ◦ Messeteilnahmen | |
• | Vermeidung von irreführender Werbung und Vorgehen gegen irreführende Werbung |
• | Produktkennzeichnung |
• | Preisauszeichnung |
• | Nachahmung von Produkten |
• | Einschreiten gegen Produktpiraterie |
• | Herabsetzen und Verunglimpfen von Mitbewerbern |
• | Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen |
• | Aussprechen von Abmahnungen und Abwehr von Abmahnungen |
Nähere Informationen und Tipps zum Werberecht finden Sie unter der Rubrik WISSENSWERTES.