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Tel.: +49 201 2060 1986 | E-Mail: dr-reich@mail.de

Rechtsanwältin | Fachanwältin | Mediatorin (CVM) | Tel.: +49 201 2060 1986 | E-Mail: dr-reich@mail.de

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation

KANZLEI DR. ANKE REICH

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

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Tel.: +49 201 2060 1986
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Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist und Staatsmann)

Welche Voraussetzungen setzt das zulässige Versenden von E-Mails voraus?

Die E-Mail-Werbung ist wie die Telefonwerbung eine Form der belästigenden Werbung. Die gesetzlichen Anforderungen (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 UWG) sind gegenüber der Telefonwerbung noch strenger.

Die E-Mail-Werbung ist im geschäftlichen Verkehr nur dann zulässig, wenn eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt, es sei denn, dass ein Ausnahmetatbestand des § 7 Abs. 3 UWG eingreift. Hierbei wird – entgegen der Zulässigkeit der Telefonwerbung – nicht danach unterschieden, ob der Adressat Verbraucher oder Unternehmen ist.