Wissenswertes
Kann der Schutz einer eingetragenen Marke verlängert werden?
Bei eingetragenen Marken kann die Schutzdauer zum Ablauf der jeweiligen Schutzfrist verlängert werden. Hierzu ist bei dem Markenamt, das den Markenschutz gewährt hat, ein Verlängerungsantrag zu stellen und die erforderliche Verlängerungsgebühr zu zahlen.
Bei Benutzungsmarken besteht der Markenschutz solange das Zeichen zur Kennzeichnung benutzt wird.