Wissenswertes
Was bedeutet Werberecht?
Werberecht wird auch als Lauterkeitsrecht oder Wettbewerbsrecht bezeichnet. Es befasst sich mit dem Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb und setzt diesem rechtliche Grenzen. Da dem Wettbewerb eine gewisse Behinderung oder Verdrängung der Mitbewerber immanent ist, ist es die Aufgabe des Lauterkeitsrechts, einen geordneten Ablauf des aus ökonomischer Sicht grundsätzlich erwünschten Wettkampfes um die Gunst der Abnehmer sicherzustellen.
Ursprünglich stand beim Lauterkeitsrecht ausschließlich der Schutz der Konkurrenten im Blickpunkt. Es galt zu unterscheiden zwischen erwünschtem Leistungswettbewerb einerseits und dem durch gesetzliche Vorschriften zu unterbindenden Behinderungswettbewerb andererseits. Im Laufe der Zeit hat die Rechtsprechung auch den Schutz der Allgemeinheit und der Verbraucher als Schutzzwecke anerkannt. Der Gesetzgeber hat dies in seiner UWG-Novelle 2004 auch gesetzlich in § 1 UWG festgeschrieben.
Das Werberecht ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und Nebengesetzen wie beispielsweise dem Ladenschlussgesetz, Arzneimittelgesetz (AMG) oder Heilmittelwerbegesetz (HWG) geregelt.
Wenn die Zulässigkeit einer Werbemaßnahme geprüft wird, steht häufig in Rede, ob eine Werbung irreführend oder durch Telefonanrufe oder das E-Mail-Versenden belästigend ist.