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KANZLEI DR. ANKE REICH

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation | Lehrbeauftragte an der
Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist und Staatsmann)

Was bedeutet Datenschutz-Management?

Datenschutz-Management ist kein allgemein verbindlich definierter Begriff. Er hat sich aber in den letzten Jahren immer mehr etabliert. Denn infolge des vielfach gestiegenen Bewusstseins für den Datenschutz auf Kundenseite und nicht zuletzt durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), hat auch das Bemühen um die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen im Datenschutz auf Unternehmensseite stark zugenommen.

Durch ein Datenschutz-Management soll sichergestellt werden, dass die Anforderungen des Datenschutzrechts eingehalten werden. Es zielt insbesondere darauf ab

sämtliche Geschäftsprozesse, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, datenschutzkonform auszugestalten
und
Datenschutzverstöße zu vermeiden.

Wegen der Fülle der datenschutzrechtlichen Anforderungen – vor allem der weitreichenden Dokumentations- und Rechenschaftspflicht – empfiehlt es sich, ein Datenschutz-Managementsystem (einschließlich insbesondere Löschkonzept und Meldekonzept bei Datenschutzverstößen) zu etablieren. Es dient damit insbesondere der Sicherstellung von rechtskonformer Unternehmenstätigkeit.