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KANZLEI DR. ANKE REICH

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation | Lehrbeauftragte an der
Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

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Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist und Staatsmann)

Was ist eine Datenschutzerklärung?

Den Begriff Datenschutzerklärung findet man vielfach auf Internetseiten. Inhaltlich werden unter diesem Schlagwort insbesondere Informationen zum Datenschutz zusammengefasst, die nach den datenschutzrechtlichen Regelungen für die Nutzung des Internetauftritts erforderlich sind. Teils wird auch die Überschrift „Datenschutzrichtlinie“ verwendet. Aus rechtlicher Sicht ist die Bezeichnung nicht entscheidend, sondern „lediglich“, dass den datenschutzrechtlichen Anforderungen im Einzelnen Rechnung getragen wird, wenn durch den Besuch einer Internetseite oder Teilen davon personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder/und anderweitig verarbeitet werden.

Über die Datenschutzerklärung in Bezug auf die Nutzung eines Internetauftritts hinaus werden allgemeine Informationen zum Datenschutz ebenfalls teils als „Datenschutzerklärung“ bezeichnet. Derartige Informationen werden beispielsweise bei der Begründung eines Dauerschuldverhältnisses – wie mit Stromanbietern – vorgelegt, um insbesondere den Nachweis für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Informationspflichten erbringen zu können.