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KANZLEI DR. ANKE REICH

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation | Lehrbeauftragte an der
Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist und Staatsmann)

Was ist unter einem Klageverfahren zu verstehen?

Mit einer Klage bei Gericht kann ein Streitfall endgültig geklärt werden. So kann durch das Gericht festgestellt werden, ob der Kläger einen Anspruch darauf hat, die Unterlassung einer bestimmten geschäftlichen Handlung zu verlangen.

Diese Frage der endgültigen rechtlichen Klärung des Unterlassungsanspruchs selbst ist von der Frage der vorläufigen Sicherung des Unterlassungsanspruchs, welche im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden kann, zu trennen. Beide Begehren können nebeneinander geltend gemacht werden.