Wissenswertes
Welche Werke werden vom Urheberrecht geschützt?
Urheberrechtlich geschützt sind Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst (vgl. § 1 UrhG). Werke sind dabei nur persönliche geistige Schöpfungen (§ 2 Abs. 2 UrhG).
Im Einzelnen sind dies gem. § 2 Abs. 1 UrhG insbesondere
• | Sprachwerke, wie Texte, Romane, Reden und Computerprogramme |
• | Werke der Musik, wie Songs |
• | pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst |
• | Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst sowie Entwürfe solcher Werke |
• | Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden |
• | Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden und |
• | Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. |