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KANZLEI DR. ANKE REICH

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation | Lehrbeauftragte an der
Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist und Staatsmann)

Welche Werke werden vom Urheberrecht geschützt?

Urheberrechtlich geschützt sind Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst (vgl. § 1 UrhG). Werke sind dabei nur persönliche geistige Schöpfungen (§ 2 Abs. 2 UrhG).

Im Einzelnen sind dies gem. § 2 Abs. 1 UrhG insbesondere

Sprachwerke, wie Texte, Romane, Reden und Computerprogramme
Werke der Musik, wie Songs
pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst
Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst sowie Entwürfe solcher Werke
Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden
Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden
und
Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.