Wissenswertes
Wie entsteht eine deutsche Marke?
Schutz für eine deutsche Marke kann auf drei verschiedene Weisen erlangt werden (§ 4 MarkenG)
• | erstens durch Eintragung in das beim Deutschen Patent- und Markenamt geführte Markenregister |
• | zweitens durch Benutzung des Zeichens und Verkehrsgeltung und |
• | drittens auf Grund notorischer Bekanntheit einer Marke. |
Im ersten Fall spricht man von einer eingetragenen Marke oder auch Registermarke; im zweiten Fall von einer Benutzungsmarke.