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KANZLEI DR. ANKE REICH

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation | Lehrbeauftragte an der
Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist und Staatsmann)

Welchen Nutzen bringen Schutzrechte für Unternehmen?

Bei den Schutzrechten gilt das sog. Prioritätsprinzip, wonach nur der zuerst Schutz Beantragende diesen auch erhält („first come first serve“). Deshalb ist es bei den formellen Schutzrechten, deren Schutz erst mit der Anmeldung oder der Eintragung in ein Register entsteht, entscheidend, den Anmeldeantrag möglichst schnell einzureichen. Bei sachlichen Schutzrechten ist die Aufnahme der Benutzungshandlung maßgeblich. Hierbei muss auch immer bedacht werden, dass die Benutzungsaufnahme gut dokumentiert wird, damit sie im Streitfall gut beweisbar ist.

Der Rechteinhaber kann in den gesetzlich festgeschriebenen Grenzen frei über sein Schutzrecht verfügen. Er kann beispielsweise entscheiden, ob er einem anderen die Nutzung unter Beibehaltung der eigenen Nutzungsmöglichkeit (einfache Lizenz bzw. einfaches Nutzungsrecht) oder sogar die exklusive Nutzung (ausschließliche Lizenz bzw. ausschließliches Nutzungsrecht) einräumen möchte. Dies geschieht durch eine Lizenz- bzw. Nutzungsrechtevereinbarung. Teil einer solchen Vereinbarung ist üblicherweise auch eine Regelung über Lizenz- oder Nutzungsgebühren, die der Rechteinhaber im Gegenzug zur Nutzungsrechteeinräumung erhält.

Schutzrechte bilden oftmals einen gewichtigen Vermögenswert. So haben Weltmarken wie beispielsweise Apple, Coca Cola oder die großen deutschen Automarken Markenwerte von teils über 100 und gar 150 Milliarden Dollar. Dies ist nicht nur bei einer ggf. erforderlich werdenden Fremdfinanzierung, sondern insbesondere auch bei Unternehmensfusionen und –kooperationen bedeutsam.