Wissenswertes
Unter welchen Voraussetzungen ist das Setzen eines Links zulässig?
Ein Link ist ein Verweis auf eine andere Internetseite. So gelangt man durch das Anklicken eines Wortes direkt auf eine andere Internetseite ohne erneut eine Domain in ein Browserfeld eingeben zu müssen.
Grundsätzlich ist das Setzen eines Links auf eine andere Internetseite zulässig, wenn dadurch lediglich der Abruf von Informationen ermöglicht wird, die der Berechtigte ohnehin öffentlich zugänglich gemacht hat. Dies gilt sowohl bei einem Verweis auf eine Homepage (auch Startseite genannt) als auch eine Unterseite (sog. Deep-Link). Insbesondere jedoch wenn Schutzvorkehrungen umgangen werden, ist das Setzen eines Links unzulässig.