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KANZLEI DR. ANKE REICH

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation | Lehrbeauftragte an der
Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist und Staatsmann)

Was ist unter Datenschutzrecht zu verstehen?

Unter dem Begriff Datenschutzrecht sind sämtliche Regelungen zu verstehen, die das Erheben, Speichern, Übermitteln oder sonstige Verarbeiten von personenbezogenen Daten zum Gegenstand haben. Von ganz entscheidender Bedeutung ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese hat auf Grund des Verordnungscharakters unmittelbare Wirkung im gesamten Gebiet der Europäischen Union. Lediglich wenn in der DSGVO sog. Öffnungsklauseln vorgesehen sind, besteht Raum für nationale Vorschriften. Diese konkretisierenden bzw. ergänzenden Vorschriften sind in Deutschland im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgeschrieben.

Grundsätzlich obliegt dem Einzelnen das Recht, zu bestimmen, ob und, falls ja, welche Daten er preisgibt und wie diese genutzt werden dürfen. Dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist verfassungsrechtlich geschützt, so dass ihm eine herausgehobene Stellung zukommt. Als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist es in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, in Art. 8 Abs. 1 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (kurz: Grundrechtecharta) sowie in Art. 16 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geschützt.

Durch das Datenschutzrecht soll das Recht des Einzelnen auf Datenhoheit gewährleistet werden. Infolgedessen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen die Erhebung, Speicherung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten zulässig. Das ist der Fall, soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat (sog. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Wenn beispielsweise eine Person etwas im Internet bestellt, so dürfen ihre Kontaktdaten für die Ausführung des Auftrags erhoben, gespeichert und verwendet werden, und bei der Bestellung eines Newsletter dürfen die dazu preisgegebenen Daten auch nur zu diesem Zweck verarbeitet werden.