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Tel.: +49 201 2060 1986 | E-Mail: dr-reich@mail.de

Rechtsanwältin | Fachanwältin | Mediatorin (CVM) | Tel.: +49 201 2060 1986 | E-Mail: dr-reich@mail.de

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation

KANZLEI DR. ANKE REICH

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

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Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist und Staatsmann)

Unter welchen Voraussetzungen ist Telefonwerbung zulässig?

Die Telefonwerbung ist wie die E-Mail-Werbung eine Form der belästigenden Werbung. Bei der Zulässigkeit der Telefonwerbung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG) im geschäftlichen Verkehr ist nach der angerufenen Person zu unterscheiden:

Ein Anruf bei einem Verbraucher ist nur zulässig, wenn dieser vorher ausdrücklich zugestimmt hat.
Telefonwerbung gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer darf nur erfolgen, wenn zumindest eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt.