Wissenswertes
Was ist eine Abgrenzungsvereinbarung bzw. Vorrechtsvereinbarung?
Eine Abgrenzungs- oder Vorrechtsvereinbarung bietet sich vor allem in folgenden Situationen an
• | erstens, wenn ein Markenanmelder – insbesondere auf Grund einer Markenrecherche – Kenntnis darüber erhält, dass ein Dritter bereits für ein seiner Marke ähnliches Zeichen Markenschutz für ähnliche Warenoder/und Dienstleistungen erlangt hat oder Schutz für ein sonstiges Kennzeichen besteht |
und
• | zweitens, wenn ein Markeninhaber – insbesondere infolge einer Markenüberwachung – Kenntnis darüber erhält, dass ein seiner Marke ähnliches Zeichen von einem Dritten für ähnliche Waren oder/und Dienstleistungen angemeldet oder/und benutzt worden ist. |
Ziel einer Abgrenzungsvereinbarung oder Vorrechtsvereinbarung ist eine Regelung, die ein Nebeneinander der bestehenden Zeichen ermöglicht. Ohne in den Schutzbereich des bestehenden Schutzrechts einzugreifen, soll für einen Dritten die Benutzung eines ähnlichen Zeichens unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Dies kann beispielsweise sein, dass das neue Zeichen lediglich in einer bestimmten Schreibweise oder einer bestimmten Farbgebung verwendet werden darf oder dass das neuere Zeichen ausschließlich für bestimmte Waren oder/und Dienstleistungen verwendet wird.