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KANZLEI DR. ANKE REICH

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation | Lehrbeauftragte an der
Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

Tel.: +49 201 2060 1986
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Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist und Staatsmann)

Wann liegt irreführende Werbung vor?

Eine (geschäftliche) Handlung ist irreführend nach § 5 UWG, wenn sie unwahre Angaben oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben enthält über beispielsweise

die Verfügbarkeit, die Zusammensetzung oder die Zwecktauglichkeit der Ware oder Dienstleistung
die Person, Eigenschaften oder Rechte des Unternehmers wie Identität, Vermögen einschließlich
der Rechte des geistigen Eigentums
und/oder
Einhaltung eines für ein Unternehmen verbindlichen Verhaltenskodexes, wie er insbesondere in Unternehmensrichtlinien festgeschrieben ist.

Eine Irreführung kann auch durch Verschweigen einer Tatsache erfolgen. Dies ist der Fall, wenn die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern dadurch beeinflusst wird, dass eine Information vorenthalten wird, die im konkreten Fall wesentlich ist (§ 5a UWG).