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KANZLEI DR. ANKE REICH

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation | Lehrbeauftragte an der
Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist und Staatsmann)

Welche Gebühren sind an die Markenämter zu zahlen?

Die bei den jeweiligen Markenämtern zu zahlenden Gebühren für die Markenanmeldung lassen sich wie folgt darstellen:

Deutsche Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt

1. bis zu drei Klassen

a)  Anmeldung in Papierform: 300 Euro

b)  elektronische Anmeldung: 290 Euro

2. zusätzlich für jede weitere Klasse: 100 Euro

3. zusätzlich für beschleunigte Bearbeitung: 200 Euro

Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum

1. Gebühr für die erste Klasse

a)  Anmeldung in Papierform: 1.000 Euro

b)  elektronische Anmeldung: 850 Euro

2. Gebühr für die zweite Klasse: 50 Euro

3. Gebühr für jede weitere Klasse: 150 Euro

Internationale Registrierung bei der World Intellectual Property Organisation

1. Grundgebühr für bis zu drei Klassen

a)  für Schwarz-weiß-Marke: 653 Schweizer Franken

b)  für Farbmarke: 903 Schweizer Franken

2. zusätzlich für jeden Vertragsstaat ohne Individualgebühr: 100 Schweizer Franken

3. zusätzlich für jede weitere Klasse: 100 Schweizer Franken

4. ggf. zusätzlich Individualgebühr von Staaten variiert je nach Staat